Erklärung zur Corporate Governance November 2019

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289f (2) HGB

„Der Kunde bist Du“ ist Leitsatz unserer Unternehmensphilosophie. Strikte Kundenorientierung brachte uns an die Spitze. Wir sehen uns in unseren Kunden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dieser Maxime verpflichtet. Wir denken über Verbraucherinteressen nach, nicht über Maximalgewinn. Wir wollen immer besser und immer günstiger sein als die anderen.

Vor diesem Hintergrund steht Corporate Governance bei Fielmann für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung. Eine transparente Führung stärkt das Vertrauen der Kunden, Mitarbeiter sowie der Investoren in die Arbeit des Unternehmens und seiner Gremien. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen sowie die Offenheit in der Unternehmenskommunikation sind Maxime unseres Handelns.

Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war und ist geprägt durch beiderseitige Anerkennung und Wertschätzung. Ein stetiger Meinungsaustausch ist Grundlage dieser guten und vertrauensvollen Kooperation. Hinsichtlich der Themen und Inhalte verweisen wir auf den Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden im Geschäftsbericht 2018. Im Anhang befinden sich darüber hinaus Angaben über die Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats.

Die Fielmann Aktiengesellschaft entscheidet bei der Besetzung von Vorstandspositionen stets nach bester Qualifikation und Eignung zum Wohle des Unternehmens. Wenn eine Vorstandsposition neu zu besetzen ist, plant Fielmann, den Frauenanteil zu erhöhen, wird dieses aber nicht zum einzig leitenden Kriterium bei der Auswahl heranziehen. Die vom Aufsichtsrat am 1. Juni 2017 festgelegte Zielgröße für Frauen im Vorstand ist zum 31. Dezember 2019 erfüllt.  In der Weiterentwicklung der Strategie für die Besetzung des Vorstands wird die Zielgröße zum 31. Dezember 2024 auf mindestens eine Frau festgelegt.

Fielmann ist ein modernes Unternehmen. Unser Frauenanteil beträgt in Deutschland über 70 Prozent. Unsere Frauenquote in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand liegt heute bei 21 Prozent, in den ersten drei Ebenen bei über 30 Prozent.

Die Quoten wollen wir auch zukünftig bei Fielmann erreichen. Wir wollen unsere kompetenten, engagierten weiblichen Führungskräfte dauerhaft binden, nach Möglichkeit weitere leistungsstarke und überzeugende weibliche Führungskräfte entwickeln sowie von außen gewinnen, dies immer unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und stets unter Beachtung der Vorgaben geltender Gesetze. Vor diesem Hintergrund wurde die Zielgröße im Geschäftsjahr 2017 für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand für die Zielerreichungsfrist bis zum 30. Juni 2022 mit mindestens 21 Prozent festgelegt. Die Maxime der Kundenorientierung sichert langfristig den Unternehmenserfolg. Die Kundenorientierung spiegelt sich auch in der Organisation des Unternehmens wider. Dieses gilt auch für das Compliance Management System.

Fielmann respektiert Recht und Gesetz. Dies unabhängig davon, ob es sich um überstaatliches oder lokales Recht handelt. Das Gleiche verlangen wir von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von unseren Geschäftspartnern. Fehlverhalten eines Einzelnen kann großen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Noch schwerer wiegt jedoch der Imageschaden, der mit Gesetzesverstößen einhergehen kann. Der vertrauensvolle und verantwortungsbewusste Umgang aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter miteinander im Unternehmen, der Schutz der natürlichen Ressourcen und der Natur sowie unser Verhalten im Geschäftsleben prägen unser Unternehmen und unseren Erfolg.

Das Compliance Management System der Fielmann Gruppe basiert auf vielen einzelnen Maßnahmen, die ineinander verzahnt sind. Die Aufgabe jedes Vorstandsmitglieds ist die von ihm zu verantwortenden unternehmerischen Aktivitäten in einer Art und Weise zu organisieren und zu überwachen, dass sie mit dem jeweils anwendbaren Straf- und Bußgeld bewährten Gesetzen im Einklang stehen. Den Ausbau des Compliance Management Systems und die aktive Fortentwicklung koordiniert das für Compliance zuständige Vorstandsmitglied, das dabei aktiv von den anderen Vorstandsmitgliedern unterstützt wird.

Aufgrund der Vielfalt an gesetzlichen Regelungen hat der Vorstand die wesentlichen Risikobereiche identifiziert, in denen Verhaltensrichtlinien unverzichtbar sind und für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Orientierung darstellen. In diesen Risikobereichen haben wir verbindliche Richtlinien für alle Beschäftigten der Fielmann Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften etabliert, die ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind. Diese Richtlinien geben eine konkrete Orientierung für die jeweils mit der Aufgabenstellung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sichern eine konkrete Beachtung im Einzelfall. Wir werden diese Richtlinien fortwährend aktualisieren und ergänzen. Sollte der Vorstand neue Risikobereiche identifizieren, werden wir neue Richtlinien verabschieden und unseren Mitarbeitern zugänglich machen.

Regelmäßig wird durch einen unabhängigen externen Berater das Compliance Management System einer Kontrolle unterzogen. Die Schwerpunkte werden anhand einer Risikoabwägung durch den Berater selbstständig gewählt. Es erfolgt eine Berichterstattung an den Vorstand und Aufsichtsrat.

Fielmann übernimmt Verantwortung für seine Produkte, seine Mitarbeiter, seine Kunden und die Gesellschaft. Investitionen in die Gemeinschaft sind Investitionen in die Zukunft. Fielmann pflanzt für jeden Mitarbeiter jedes Jahr einen Baum, bis heute mehr als eineinhalb Millionen Bäume, finanziert langfristig angelegte Monitoring-Programme in Öko-Landbau, Naturschutz und Medizin. Fielmann fördert Denkmalpflege, Lehre und Forschung. 

Demgemäß erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Fielmann Aktiengesellschaft nach § 161 Aktiengesetz:


Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex


Die Fielmann Aktiengesellschaft entsprach im abgelaufenen Geschäftsjahr der Empfehlung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und wird auch in Zukunft dieser mit folgenden Ausnahmen entsprechen: Eine prinzipielle Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder besteht nicht. Wir sind der Auffassung, dass Kompetenz und Leistungsfähigkeit nicht anhand starrer Altersgrenzen bestimmt werden sollten. Die Entscheidung bei der Auswahl von geeigneten Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt ausschließlich fachbezogen und nicht aufgrund eines Geschlechts, ethnischer oder vergleichbarer Zugehörigkeit und steht somit im Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Nachfolgeplanung für Mitglieder des Vorstands wird fallbezogen erörtert.

Mit der Besetzung des Aufsichtsrats hat die Fielmann Aktiengesellschaft dem Kriterium der Diversity hinsichtlich der gesetzlichen Regelung als auch der Anforderung von Corporate Governance umfänglich Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat setzt sich aus sechs Damen und zehn Herren zusammen. Intensive Erfahrungen aus dem internationalen Geschäft bringen viele Aufsichtsratsmitglieder ein, nicht zuletzt aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit.

Auf weitere Vorgaben für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, insbesondere die förmliche Aufstellung eines Kompetenzprofiles für den Gesamtaufsichtsrat und eine starre Regelgrenze für die Zugehörigkeit, wird verzichtet. Fielmann ist ein Familienunternehmen. Der Aufsichtsrat wird daher, unterstützt durch den Nominierungsausschuss, der Hauptversammlung nur bestgeeignete Kandidaten zur Wahl vorschlagen, sodass er in seiner Gesamtheit heute wie in Zukunft alle für das Unternehmen wichtige Kompetenzfelder wie Handel, Branchenkenntnisse, Mode, Produktion, Logistik, Personal, Finanzen und Kapitalmarkt abdeckt. Aufgrund ihrer beruflichen und unternehmerischen Erfahrungen, ihrer persönlichen Integrität und ihrer Loyalität zum Unternehmen stehen alle Aufsichtsratsmitglieder dem Vorstand als kompetenter Gesprächspartner und Ideengeber gegenüber.

Der Aufsichtsrat stuft alle Anteilseignervertreter als unabhängige Aufsichtsratsmitglieder ein. Auf eine Veröffentlichung von Lebensläufen wird zum Schutz der individuellen Privatsphäre verzichtet.

(Kodex Ziffer 4.1.5 i.V.m. Kodex Ziffer 5.1.2 i.V.m. Kodex Ziffer 5.4.1)
Der Erfolg des Unternehmens basiert auf seinen motivierten und engagierten Mitarbeitern und einem vertrauensvollen Miteinander. Als Familienunternehmen ist die Fielmann Aktiengesellschaft geprägt von flachen Hierarchien. Daher besteht für jeden Mitarbeiter bereits heute die Möglichkeit, sich vertrauensvoll an die Vorgesetzten oder aber auch an den Vorstand zu wenden. Auf die Einrichtung einer gesonderten Plattform zur Meldung von Rechtsverstößen wird daher verzichtet.

(Kodex Ziffer 4.1.3) 
Der Aufsichtsrat plant derzeit keine Einrichtung eines Audit Committees. Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagement-Systems sowie die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte sollen weiterhin dem Gesamtorgan vorbehalten bleiben. Um ihrer Verantwortung für diese wesentlichen Aufgaben gerecht zu werden, beabsichtigen die Mitglieder des Aufsichtsrats, auch künftig hieran unmittelbar mitzuwirken. Neben der jährlich stattfindenden Bilanzsitzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer, auf der die Abschlüsse von Konzern und Aktiengesellschaft eingehend erörtert werden, besteht für alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit, sich zuvor intensiv über Prüfungsinhalte und -ergebnisse in einem Diskussionsforum zu informieren und sowohl Fragen zu stellen als auch Anregungen zu geben.

(Kodex Ziffer 5.3.2 ) 
Um den zeitlichen Ablauf der Hauptversammlung nicht zu verzögern, wird die Fielmann Aktiengesellschaft zukünftig bei Wahlen zum Aufsichtsrat, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften ein anderes Vorgehen erfordern oder es sich aus der Sache selbst ergibt, auf die Einzelwahl verzichten.

(Kodex Ziffer 5.4.3)
Der Gesamtbetrag der Aufsichtsratsvergütung ist entsprechend der gesetzlichen Regelungen im Anhang zum Konzernabschluss und im Jahresabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft ausgewiesen. 

(Kodex Ziffer 5.4.6) 
Der Vorstand informiert die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig im Rahmen seiner Berichtspflicht über die aktuelle Situation sowie über die Veröffentlichungen des Unternehmens. Er steht darüber hinaus allen Mitgliedern des Aufsichtsrats jederzeit für eine offene Diskussion über die wirtschaftliche Lage zur Verfügung. Der geprüfte Konzernabschluss, der Jahresabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft, die Zwischenmitteilungen sowie der Zwischenbericht werden innerhalb der von der Börse vorgesehenen Fristen veröffentlicht. 

(Kodex Ziffer 7.1.2) 

Hamburg, im November 2019

Für den Vorstand
gez. Marc Fielmann, Vorstandsvorsitzender   

Für den Aufsichtsrat
gez. Prof. Dr. Mark K. Binz, Aufsichtsratsvorsitzender

 

Aufsichtsrat und Ausschüsse

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