Erklärung zur Corporate Governance Dezember 2016

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a (2) HGB

„Der Kunde bist Du“ ist Leitsatz unserer Unternehmensphilosophie. Strikte Kundenorientierung brachte uns an die Spitze. Wir sehen uns in unseren Kunden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dieser Maxime verpflichtet. Wir denken über Verbraucherinteressen nach, nicht über Maximalgewinn. Wir wollen immer besser und immer günstiger sein als die anderen.

Vor diesem Hintergrund steht Corporate Governance bei Fielmann für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung. Eine transparente Führung stärkt das Vertrauen der Kunden, Mitarbeiter sowie der Investoren in die Arbeit des Unternehmens und seiner Gremien. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen sowie die Offenheit in der Unternehmenskommunikation sind Maxime unseres Handelns.

Vorstand und Aufsichtsrat sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war und ist geprägt durch beiderseitige Anerkennung und Wertschätzung. Ein stetiger Meinungsaustausch ist Grundlage dieser guten und vertrauensvollen Kooperation. Hinsichtlich thematischer Inhalte verweisen wir auf den Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden im Geschäftsbericht 2015.

Die Fielmann Aktiengesellschaft entscheidet bei der Besetzung von Vorständen stets nach bester Qualifikation und Eignung zum Wohle des Unternehmens. Wir sind mit den aktuellen Vorständen gut aufgestellt. Vor diesem Hintergrund legen wir die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand für die erste Zielerreichungsfrist, den 30. Juni 2017, mit null Prozent fest. Wenn eine Vorstandsposition neu zu besetzen ist, wird Fielmann gerne berücksichtigen, den Frauenanteil zu erhöhen, dieses aber nicht zum einzig leitenden Kriterium bei der Auswahl heranziehen.

Fielmann ist ein modernes Unternehmen. Unser Frauenanteil beträgt in Deutschland über 70 Prozent. Unsere Frauenquote in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand liegt heute bei 21 Prozent, in den ersten drei Ebenen bei über 30 Prozent.

Die Quoten wollen wir auch zukünftig bei Fielmann erreichen. Wir wollen unsere kompetenten, engagierten weiblichen Führungskräfte dauerhaft binden, nach Möglichkeit weitere leistungsstarke und überzeugende weibliche Führungskräfte entwickeln sowie von außen gewinnen, dies immer unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und stets unter Beachtung der Vorgaben geltender Gesetze. Vor diesem Hintergrund legen wir die Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand für die erste Zielerreichungsfrist, den 30. Juni 2017, mit mindestens 21 Prozent fest.

Fielmann übernimmt Verantwortung für seine Produkte, seine Mitarbeiter, seine Kunden und die Gesellschaft. Investitionen in die Gemeinschaft sind Investitionen in die Zukunft. Fielmann pflanzt für jeden Mitarbeiter jedes Jahr einen Baum, bis heute mehr als 1,5 Millionen Bäume, finanziert langfristig angelegte Monitoringprogramme in Öko-Landbau, Naturschutz und Medizin. Fielmann fördert Denkmalpflege, Lehre und Forschung.

Demgemäß erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Fielmann Aktiengesellschaft nach § 161 Aktiengesetz:


Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
 

Die Fielmann Aktiengesellschaft entsprach im abgelaufenen Geschäftsjahr der Empfehlung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und wird auch in Zukunft dieser mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

Eine prinzipielle Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder besteht nicht. Wir sind der Auffassung, dass Kompetenz und Leistungsfähigkeit nicht anhand starrer Altersgrenzen bestimmt werden sollten. Die Entscheidung bei der Auswahl von geeigneten Kandidaten für Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt ausschließlich fachbezogen und nicht auf Grund eines Geschlechts, ethnischer oder vergleichbarer Zugehörigkeit und steht somit im Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Mit der Besetzung des Aufsichtsrats hat die Fielmann AG dem Kriterium der Diversity hinsichtlich der gesetzlichen Regelung als auch der Anforderung von Corporate Governance umfänglich Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat setzt sich aus sechs Damen und zehn Herren zusammen. Erfahrungen aus dem internationalen Geschäft bringen viele Aufsichtsratsmitglieder, nicht zuletzt durch eine ausländische Staatsbürgerschaft oder einem Wohnsitz in einer europäischen Metropole ein. Die berufliche Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder sorgt für weitere internationale Aspekte bei der Entscheidungsfindung. Auf weitere Vorgaben, insbesondere einer starren Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, wird verzichtet. Eine Nachfolgeplanung für Mitglieder des Vorstands wird fallbezogen diskutiert.

(Kodex Ziffer 4.1.5 i.V.m Kodex Ziffer 5.1.2 i.V.m Kodex Ziffer 5.4.1) 
Der Aufsichtsrat plant derzeit keine Einrichtung eines „Audit Committee“. Fragen der Rechnungslegung, des Risiko-Management-Systems sowie die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte sollen weiterhin dem Gesamtorgan vorbehalten bleiben. Um ihrer Verantwortung für diese wesentlichen Aufgaben gerecht zu werden, beabsichtigen die Mitglieder des Aufsichtsrats auch künftig hieran unmittelbar mitzuwirken. Neben der jährlich stattfindenden Bilanzsitzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer, auf der die Abschlüsse von Konzern und Aktiengesellschaft eingehend erörtert werden, besteht für alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit, sich zuvor intensiv über Prüfungsinhalte und -ergebnisse in einem Diskussionsforum zu informieren und sowohl Fragen zu stellen als auch Anregungen zu geben.

(Kodex Ziffer 5.3.2 )
Um den zeitlichen Ablauf der Hauptversammlung nicht zu verzögern, wird die Fielmann AG zukünftig bei Wahlen zum Aufsichtsrat, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften ein anderes Vorgehen erfordern oder es sich aus der Sache selbst ergibt, auf die Einzelwahl verzichten.

(Kodex Ziffer 5.4.3)
Der Gesamtbetrag der Aufsichtsratsvergütung ist entsprechend der gesetzlichen Regelungen im Anhang zum Konzernabschluss und im Jahresabschluss der Fielmann Aktiengesellschaft ausgewiesen.

(Kodex Ziffer 5.4.6)
Herr Günther Fielmann, ist neben seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Fielmann AG auch Alleinvorstand der Fielmann Familienstiftung und der Familienholding KORVA SE. Insgesamt werden 71,31 Prozent an der Fielmann AG von ihm direkt gehalten bzw. nach § 22 WpHG zugerechnet. Details über den Anteilsbesitz sind im Anhang des Jahresabschlusses der Fielmann AG veröffentlicht. Der Gesamtbesitz aller übrigen Vorstandsmitglieder und aller Aufsichtsratsmitglieder beträgt weniger als 1 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

(Kodex Ziffer 6.2) 
Der Vorstand informiert die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig im Rahmen seiner Berichtspflicht über die aktuelle Situation sowie über die Veröffentlichungen des Unternehmens. Er steht darüber hinaus allen Mitgliedern des Aufsichtsrats jederzeit für eine offene Diskussion über die wirtschaftliche Lage zur Verfügung. Der geprüfte Konzernabschluss, der Jahresabschluss der Fielmann AG, die Zwischenmitteilungen sowie der Zwischenbericht werden innerhalb der von der Börse vorgesehenen Fristen veröffentlicht.

(Kodex Ziffer 7.1.2)

Hamburg, im Dezember 2016

Für den Vorstand
gez. Günther Fielmann, Vorstandsvorsitzender   

Für den Aufsichtsrat
gez. Prof. Dr. Mark K. Binz, Aufsichtsratsvorsitzender

 

Aufsichtsrat und Ausschüsse

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